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Unfall & Schaden
Audi A6 – Haftpflichtschaden ganz ohne Unfallgegner-Fahrzeug
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 1.576,60 €
Kein Unfallgegner-Fahrzeug. Trotzdem ein Kfz-Schaden.
Im Feld „Amtliches Kennzeichen Unfallgegner" steht in diesem Gutachten nur „ohne". Kein zweites Fahrzeug, kein gegnerisches Kennzeichen – trotzdem war der Schaden am Audi A6 ein klassischer Kfz-Haftpflichtschaden, reguliert über die allgemeine Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Ein Kfz-Haftpflichtschaden setzt eben kein unfallgegnerisches Fahrzeug voraus. Entsteht der Schaden durch das Verhalten eines Dritten ohne Fahrzeugbeteiligung, kann dessen allgemeine Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig sein – die Begutachtung läuft dabei genauso ab wie bei jedem anderen Haftpflichtschaden: Schadenshöhe und Reparaturweg werden unabhängig von der Art des Unfallgegners ermittelt.
Konkret in diesem Fall: Reparaturkosten von 1.576,60 € brutto an der rechten Fahrzeugseite mit Schwerpunkt im hinteren Bereich, dokumentiert mit polizeilichem Aktenzeichen zum Schadenereignis.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.