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Unfall & Schaden

Auffahrschaden – warum die Versicherung weniger zahlt als kalkuliert

Das Gutachten nennt eine Zahl. Gezahlt wird weniger.

Ein ganz gewöhnlicher Auffahrschaden am Stoßfänger hinten – nichts Spektakuläres. Interessant wird der Fall trotzdem: Die gegnerische Versicherung prüft die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten intern nach und zahlt einen niedrigeren Betrag.

Konkret: Das Gutachten kalkuliert 1.845,21 € Reparaturkosten (netto). Die Versicherung erkennt in ihrem Prüfbericht nur 1.634,14 € an – eine Differenz von 211,07 €, die bislang unausgeglichen bleibt. Auch bei den Sachverständigenkosten wurde gekürzt, und der Nutzungsausfall wird erst nach Reparaturnachweis überhaupt gezahlt.

Wichtig zu wissen: Ein Prüfbericht der Versicherung ist keine Endgültigkeit. Abweichungen vom Gutachten lassen sich prüfen und – mit den richtigen Nachweisen – auch einfordern.

Bisher ausgezahlt in diesem Fall: 1.981,51 € (inkl. Sachverständigenkosten und Kostenpauschale).

Bilder aus der Begutachtung

Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.

Auffahrschaden – warum die Versicherung weniger zahlt als kalkuliert – Dokumentation Seite 1 von 6
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Auffahrschaden – warum die Versicherung weniger zahlt als kalkuliert – Dokumentation Seite 6 von 6

Hinweis zur Anonymisierung

Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.

Passend zu diesem Fall

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