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Unfall & Schaden
Auffahrschaden – warum die Versicherung weniger zahlt als kalkuliert
Das Gutachten nennt eine Zahl. Gezahlt wird weniger.
Ein ganz gewöhnlicher Auffahrschaden am Stoßfänger hinten – nichts Spektakuläres. Interessant wird der Fall trotzdem: Die gegnerische Versicherung prüft die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten intern nach und zahlt einen niedrigeren Betrag.
Konkret: Das Gutachten kalkuliert 1.845,21 € Reparaturkosten (netto). Die Versicherung erkennt in ihrem Prüfbericht nur 1.634,14 € an – eine Differenz von 211,07 €, die bislang unausgeglichen bleibt. Auch bei den Sachverständigenkosten wurde gekürzt, und der Nutzungsausfall wird erst nach Reparaturnachweis überhaupt gezahlt.
Wichtig zu wissen: Ein Prüfbericht der Versicherung ist keine Endgültigkeit. Abweichungen vom Gutachten lassen sich prüfen und – mit den richtigen Nachweisen – auch einfordern.
Bisher ausgezahlt in diesem Fall: 1.981,51 € (inkl. Sachverständigenkosten und Kostenpauschale).
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.