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Unfall & Schaden
Opel Astra – Betriebsgefahr und hälftige Mithaftung
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 2.156,30 €
Niemand kann die Schuld nachweisen. Beide zahlen.
Zwei sich widersprechende Unfallschilderungen, keine neutralen Zeugen, keine weiteren Beweismittel – lässt sich keinem Beteiligten ein Verschulden nachweisen, haftet jede Seite aus der von ihrem Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr nach §§ 7 Abs. 1 und 17 StVG. In der Praxis bedeutet das meist eine Quotenteilung: Jede Versicherung erstattet die Hälfte des gegnerischen Schadens.
Bei einem 24 Jahre alten Opel Astra kommt zusätzlich ein spürbarer Neu-für-Alt-Abzug hinzu: Von den kalkulierten Reparaturkosten in Höhe von 2.156,30 € brutto sind bereits 1.269,16 € an alters- und zustandsbedingten Abzügen eingerechnet.
Konkret in diesem Fall: Bei hälftiger Mithaftung verbleibt daraus eine Erstattung von 1.078,15 € – die Schadenshöhe selbst wird davon unabhängig ermittelt.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.