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Unfall & Schaden
Škoda Yeti – das Gutachten bleibt neutral, auch mit Anwalt
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 2.365,41 €
Ein Anwalt ist eingeschaltet. Ändert das etwas am Gutachten?
Nein. Ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Durchsetzung des Schadens beauftragt, ändert das nichts an der eigentlichen Begutachtung – das Gutachten bleibt die neutrale technische Grundlage für beide Seiten, unabhängig davon, wer die Interessen der Geschädigten vertritt.
In diesem Fall entstand bei einem Skoda Yeti ein Unterfahrschaden am Heck. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 2.365,41 € brutto – ermittelt exakt so, wie es auch ohne anwaltliche Vertretung geschehen wäre.
Konkret in diesem Fall: 1.987,74 € netto zzgl. 377,67 € Mehrwertsteuer, als belastbare Grundlage für die weitere Anspruchsdurchsetzung durch die Kanzlei.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.