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WertgutachtenNutzfahrzeuge & Flotte
Elektro und Verbrenner – zwei Wertermittlungen im Fuhrpark
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Laufleistung
- 12.823 km
Zwei Fahrzeuge. Ein Termin. Derselbe Kunde.
Vor Kurzem habe ich an einem Vormittag zwei Fahrzeuge desselben gewerblichen Fuhrparks bewertet. Beide ohne Schaden, beide zur reinen Wertermittlung. Und beide könnten technisch kaum unterschiedlicher sein.
Das erste war ein Plug-in-Hybrid-SUV. Das zweite: ein Elektro-SUV, Erstzulassung September 2021, 12.823 km, ein Halter.
Wer einmal eine saubere Wertermittlung bekommen hat, kommt beim nächsten Fahrzeug wieder. So wird aus einem einzelnen Auftrag eine laufende Fuhrparkbetreuung – und genau daran zeigt sich auch, wie unterschiedlich die Bewertung inzwischen sein kann.
Denn bei einem Elektrofahrzeug fließen andere Faktoren ein als bei einem Verbrenner:
- Die HV-Batterie – hier 35,5 kWh, Lithium-Ionen
- Die Reichweite laut Werksangabe – 200 km nach WLTP
- Das Ladezubehör – Typ-2-Kabel für Mode 2 und für Mode 3, beide vollständig vorhanden
Ein kleines Detail aus der Praxis: Bei 100 % Ladung zeigte der Bordcomputer 158 km Restreichweite an. Die Werksangabe liegt bei 200 km. Kein Mangel, sondern die übliche Differenz zwischen Normwert und Alltag – aber ein Punkt, den man kennen und einordnen sollte, wenn man ein E-Fahrzeug gebraucht kauft oder verkauft.
Ansonsten: ein Halter seit Erstzulassung, Zustand normal, keine reparierten Vorschäden. Nur die üblichen Gebrauchsspuren eines gewerblich genutzten Fahrzeugs.
Am Ende stand ein Marktwert von 12.500 € inklusive Mehrwertsteuer, Datenstand März 2026.
Der eigentliche Punkt ist aber nicht die Zahl. Es ist, dass ein Fuhrpark heute selten aus einer Antriebsart besteht. Wer mehrere Fahrzeuge verwaltet, verkauft, least oder übernimmt, braucht für jedes davon eine eigene, aktuelle Wertermittlung – ganz gleich, ob Verbrenner, Hybrid oder Elektro.
Sie haben Fahrzeuge im Fuhrpark, für die ein belastbarer Wert her muss? Melden Sie sich. Ich bewerte unabhängig – im Großraum Hamburg und in ganz Norddeutschland.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.