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Totalschaden
Knapper wirtschaftlicher Totalschaden – 207 € über der Grenze
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 6.107,59 €
- Wiederbeschaffungswert
- 5.900,00 €
- Restwert
- 1.750,00 €
- Wiederbeschaffungsaufwand
- 4.150,00 €
6.107 €. Nur 207 € über der Grenze.
Ein fremdverursachter Haftpflichtschaden am Frontbereich, Reparaturkosten 6.107,59 € brutto. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs: 5.900,00 €. Differenz: gerade einmal 207,59 €.
Trotzdem: wirtschaftlicher Totalschaden.
Viele denken bei "Totalschaden", das Fahrzeug müsse regelrecht zerstört sein. Tatsächlich ist es reine Rechnung: Sobald die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert erreichen oder übersteigen, gilt ein Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden – ganz gleich, wie knapp die Differenz am Ende ausfällt. Hier waren es 207 €, die den Unterschied gemacht haben.
Mit einem Restwert von 1.750,00 € ergibt sich ein Wiederbeschaffungsaufwand von 4.150,00 € – die Summe, die dem Geschädigten tatsächlich zusteht.
Ob sich eine Reparatur noch lohnt, entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern die genaue Gegenüberstellung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Als unabhängiger Gutachter ermittle ich diese Zahlen unabhängig, im Großraum Hamburg und in ganz Norddeutschland.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.