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TotalschadenWertgutachten
Mercedes E 230 – woher der Wiederbeschaffungswert wirklich kommt
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 8.900,00 €
- Wiederbeschaffungswert
- 303,83 €
- Laufleistung
- 114.570 km
9.203,83 € Reparaturkosten. 8.900,00 € Wiederbeschaffungswert. 303,83 € Unterschied.
Diese knappe Differenz hat entschieden: Reparatur oder Totalschaden.
Ein Mercedes-Benz E 230 Limousine, Erstzulassung 12/2008, 114.570 km Laufleistung, wurde bei einem fremdverursachten Haftpflichtschaden an der linken Seite beschädigt – Tür und Schweller deutlich eingedrückt. Die Kalkulation ergab Reparaturkosten von 9.203,83 € brutto. Der von mir ermittelte Wiederbeschaffungswert lag bei 8.900,00 € – nur 303,83 € darunter. Ergebnis: wirtschaftlicher Totalschaden.
Aber woher kommen diese beiden Zahlen eigentlich?
Der Wiederbeschaffungswert ist kein Tabellenwert. Er entsteht aus einer echten Marktrecherche: Welche vergleichbaren Fahrzeuge werden aktuell tatsächlich angeboten, in welchem Zustand, mit welcher Laufleistung, in welcher Region? Der Restwert läuft separat: über eine bundesweite Restwertbörse, bei der spezialisierte Aufkäufer Gebote abgeben – das höchste bindende Gebot zählt, in diesem Fall 2.200,00 €.
Erst der Vergleich beider Werte mit den kalkulierten Reparaturkosten entscheidet, ob ein Fahrzeug repariert wird oder als Totalschaden gilt. Bei diesem Fahrzeug lag die Wiederbeschaffungsdauer bei 14 Tagen, eine merkantile Wertminderung entfiel – wie bei jedem Totalschaden.
Genau diese Nachvollziehbarkeit ist der Kern eines unabhängigen Gutachtens: nicht nur eine Zahl liefern, sondern zeigen, wie sie zustande kommt.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.