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Totalschaden
Fiat Doblo – Reparaturdauer entfällt, 14 Tage trotzdem
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 3.638,44 €
- Laufleistung
- 70.640 km
Im Gutachten steht bei „Reparaturdauer": entfällt. Und zwei Zeilen darunter: Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage.
Das ist kein Widerspruch. Es sind zwei verschiedene Angaben mit zwei verschiedenen Zwecken – und die Unterscheidung entscheidet darüber, wie lange der Geschädigte ohne Fahrzeug dasteht.
Der Fall: ein Fiat Doblo, Erstzulassung Juni 2009, 70.640 km – rund 4.700 Kilometer im Jahr. Privatkunde. Im Sommer 2024 ein fremdverursachter Anstoß auf die Vorderfront mit Schwerpunkt links. Nach dem Unfall war das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher.
Ersetzt werden müssten Kotflügel und Scheinwerfer vorne links, der Stoßfänger, der Zierrahmen, die Radabdeckung und ein Reifen. Reparaturkosten: 3.638,44 € netto, 4.329,74 € brutto.
Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 5.500 €, der Restwert bei 1.400 € – ermittelt als Höchstgebot über eine Restwertbörse. Damit beträgt der Wiederbeschaffungsaufwand 4.100 €. Die Reparatur liegt darüber: wirtschaftlicher Totalschaden.
Und damit ändert sich auch die Zeitangabe im Gutachten.
Bei einem reparaturwürdigen Fahrzeug schreibe ich eine Reparaturdauer hinein: die Arbeitstage, die eine Werkstatt für die Instandsetzung braucht – ohne Wochenenden, ohne Wartezeit auf Ersatzteile. Diese Angabe bezieht sich auf eine Reparatur, die auch stattfindet.
Hier findet keine statt. Also steht dort: entfällt.
Stattdessen steht im Gutachten eine Wiederbeschaffungsdauer: 14 Tage. Das ist die Zeit, die es erfahrungsgemäß braucht, ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden, zu besichtigen, zu kaufen, zu bezahlen und zuzulassen. Ein vergleichbarer fünfzehn Jahre alter Hochdachkombi mit dieser Laufleistung steht nicht an jeder Ecke.
Warum das wichtig ist: Beide Angaben sind die sachverständige Grundlage dafür, für welchen Zeitraum ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung überhaupt in Betracht kommt. Wer nach einem Totalschaden nur die Reparaturdauer sucht und dort „entfällt" liest, übersieht die Zahl, auf die es ankommt.
Das ist eine schadenrechtliche Einordnung und ausdrücklich keine Rechtsberatung – die gehört in die Hand eines Anwalts.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.