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Nutzfahrzeuge & FlotteBeweissicherung
Firmenwagen – die Fahrgestellnummer als Grundlage der Kalkulation
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 3.927,71 €
- Reparaturdauer
- 2 Arbeitstage
Woher weiß ich, was serienmäßig verbaut war?
Bei jeder Kalkulation stellt sich zuerst eine unscheinbare, aber entscheidende Frage: Was war an diesem Fahrzeug eigentlich werksseitig verbaut – und was ist nachträglich dazugekommen? Die Antwort kommt nicht aus dem Bauchgefühl, sondern aus einer Datenbankabfrage.
Ein Firmenwagen aus einer gewerblichen Flotte, knapp zwei Jahre alt, wurde bei einem Haftpflichtschaden mittig an der Front getroffen. Stoßfänger, Kühlergrill und Frontspoiler mussten ersetzt werden, dazu die Einparkhilfe-Sensorik im Stoßfänger und ein Radarsensor, der nach dem Einbau neu eingestellt werden musste. Reparaturkosten: 3.927,71 € brutto, Reparaturdauer 2 Arbeitstage.
Damit eine solche Kalkulation stimmt, muss zweifelsfrei feststehen, welche Ausstattung am Fahrzeug tatsächlich verbaut ist. Dafür wird die Fahrgestellnummer (VIN) bei der Herstellerdatenbank abgefragt. Das Ergebnis liefert die Serien- und Sonderausstattung werksseitig und verbindlich – nicht geschätzt, nicht aus dem Prospekt, sondern exakt für dieses eine Fahrzeug. Erst so ist sichergestellt, dass Bauteile wie Frontkamera, Radarsensor oder Einparkhilfe korrekt in die Kalkulation einfließen und keine Position übersehen oder falsch bepreist wird.
Eine unscheinbare Abfrage im Hintergrund – aber die Grundlage jeder belastbaren Schadenkalkulation, unabhängig davon, wie groß oder klein der Schaden ist.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.