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Nutzfahrzeuge & FlotteBeweissicherung
Kastenwagen – wenn das Fahrzeug schon eine Akte hat
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 8.741,39 €
- Reparaturdauer
- 3 Arbeitstage
Dieses Fahrzeug hatte schon eine Akte.
Fuhrparkfahrzeuge sind oft jahrelang im Dauereinsatz – und erleben in dieser Zeit mitunter mehr als einen Unfall. Bevor ein neuer Schaden bewertet werden kann, lohnt sich deshalb ein Blick zurück: Was ist an diesem Fahrzeug schon einmal passiert – und ist das längst repariert?
Ein Kastenwagen aus einer gewerblichen Flotte, gut drei Jahre alt, wurde bei einem Haftpflichtschaden am Heck getroffen. Beide Heckflügeltüren mussten komplett ersetzt und anschließend hohlraumkonserviert werden. Reparaturkosten: 8.741,39 € brutto, Reparaturdauer 3 Arbeitstage, dazu eine anerkannte merkantile Wertminderung von 400 €.
Der eigentlich interessante Punkt an diesem Fall: Dasselbe Fahrzeug hatte bereits über ein Jahr zuvor einen anderen Haftpflichtschaden – vollständig repariert und in einer eigenen, abgeschlossenen Akte dokumentiert. Bei Flottenfahrzeugen mit langer Einsatzdauer ist das keine Seltenheit. Vor der Bewertung des neuen Schadens wird deshalb geprüft, was aus einem früheren Vorgang stammt, damit alter und neuer Schaden sauber voneinander abgegrenzt bleiben. Nur so lässt sich eine Schadenregulierung erstellen, die exakt das abbildet, was durch das aktuelle Ereignis tatsächlich verursacht wurde – nicht mehr und nicht weniger.
Ein Arbeitsschritt, der selten sichtbar wird, aber gerade bei Fuhrparkfahrzeugen mit Vorgeschichte den Unterschied macht.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.