Start › Aus meiner Arbeit › Fall 067
WertminderungNutzfahrzeuge & Flotte
Firmenwagen nach drei Monaten – Wertminderung trotz Reparatur
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 2.089,45 €
Drei Monate alt, 9.349 Kilometer – und trotzdem eine Wertminderung.
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Wenn ein Unfallschaden vollständig und fachgerecht repariert wird, soll angeblich kein finanzieller Nachteil mehr bestehen. In der Praxis gilt das nicht uneingeschränkt – vor allem bei jungen, laufleistungsarmen Fahrzeugen.
In diesem Fall traf es einen Firmenwagen aus einer gewerblichen Flotte, gerade erst drei Monate im Dienst. Ein Anstoß im Heck beschädigte Zierleisten und Diffusor am Stoßfänger – Bauteile, die sich nicht reparieren lassen, sondern ausgetauscht werden mussten. Reparaturkosten: 2.089,45 € brutto.
Der eigentlich interessante Punkt: Auch nach einer vollständigen, fachgerechten Reparatur bleibt ein Fahrzeug bei einem späteren Weiterverkauf offenbarungspflichtig als Unfallwagen. Deshalb wurde zusätzlich eine merkantile Wertminderung von 100 € anerkannt – eine eigene Schadenposition, unabhängig von den reinen Reparaturkosten.
Je jünger und laufleistungsärmer das Fahrzeug, desto eher ist eine solche Wertminderung berechtigt – selbst bei einem auf den ersten Blick kleinen Schaden.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.