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Wertminderung: Der Schaden, den man nicht sieht

Ein repariertes Unfallfahrzeug bringt beim Verkauf weniger. Diesen Wertverlust müssen Sie nicht hinnehmen – er ist ein eigenständiger Anspruch.

Von Stefan Brockmann, Kfz-Sachverständiger · Stand: August 2026

Die Reparatur ist gelungen, das Auto sieht aus wie vorher. Trotzdem hat sich etwas geändert: Beim Verkauf müssen Sie den Unfall angeben – und ab diesem Moment sinkt der Preis. Käufer misstrauen Unfallfahrzeugen, unabhängig davon, wie gut die Reparatur war.

Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er ist ein eigenständiger Schadenersatzanspruch, der zusätzlich zu den Reparaturkosten besteht.

Wovon die Höhe abhängt

  • Alter und Laufleistung des Fahrzeugs
  • Höhe und Art des Schadens – tragende Teile wiegen schwerer als Anbauteile
  • Marktgängigkeit des Modells
  • Vorschäden und bisheriger Zustand

Bei neueren Fahrzeugen mit größerem Schaden können schnell vierstellige Beträge zusammenkommen. Bei sehr alten Fahrzeugen oder Bagatellschäden fällt sie dagegen oft ganz weg.

Wer die Höhe festlegt

Nicht die Versicherung – sondern ein Sachverständiger. Und genau hier liegt das Problem: Wird die Wertminderung im Gutachten nicht ausgewiesen oder zu niedrig angesetzt, zahlt die Versicherung sie in aller Regel auch nicht. Von selbst weist kaum ein Regulierer darauf hin.

Was Sie tun sollten

Achten Sie darauf, dass Ihr Gutachten die merkantile Wertminderung ausdrücklich beziffert und begründet. Ein Betrag ohne nachvollziehbare Herleitung wird von Versicherungen häufig gekürzt. Mit einer sauberen Begründung nach anerkannter Methode haben Sie dagegen eine belastbare Grundlage.

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Fragen Sie nach – die Ersteinschätzung ist kostenlos. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise aus der Sachverständigenpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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