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Nutzfahrzeuge & FlotteWertminderung
Firmenwagen – warum zwei Gutachtenzeilen bewusst leer blieben
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 2.035,03 €
Zwei Gutachten-Zeilen blieben bewusst leer.
Wiederbeschaffungswert: entfällt. Restwert: entfällt. Wer ein Gutachten liest, könnte meinen, hier fehlt etwas. Tatsächlich war das eine bewusste fachliche Entscheidung.
Ein Firmenwagen aus einer gewerblichen Flotte, noch keine ein Jahr alt, wurde am Heck links von einem Unfallgegner getroffen. Die Tür hinten links musste komplett ersetzt statt ausgebeult und lackiert werden – bei modernen Karosserieblechen oft die sauberere und wirtschaftlichere Lösung. Reparaturkosten: 2.035,03 € brutto, dazu 200 € merkantile Wertminderung.
Der eigentlich interessante Punkt: Wiederbeschaffungswert und Restwert werden nicht in jedem Gutachten ermittelt – nur dort, wo sie wirklich gebraucht werden. Bei einem erkennbar hohen Fahrzeugwert im Verhältnis zur vergleichsweise geringen Schadenhöhe ist eine aufwendige Ermittlung dieser Werte schlicht nicht nötig. Das entspricht der Pflicht zur Schadensminderung: unnötiger Aufwand wird vermieden, ohne dass die eigentliche Beurteilung – hier klar reparaturwürdig – darunter leidet.
Ein gutes Gutachten enthält nicht jede mögliche Kennzahl, sondern die, die der jeweilige Fall tatsächlich erfordert.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.