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WertgutachtenNutzfahrzeuge & Flotte
Firmenwagen – Wertermittlung beim Halterwechsel
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Laufleistung
- 37.246 km
Ein Schadengutachten braucht man nach einem Unfall. Eine Wertermittlung braucht man vorher.
Nämlich immer dann, wenn ein Fahrzeug den Besitzer wechselt. Und genau das passiert in Unternehmen ständig – nur denkt dabei kaum jemand an einen Sachverständigen.
Ein Fall aus meiner Praxis: ein Plug-in-Hybrid-SUV aus einem gewerblichen Fuhrpark. Erstzulassung Juli 2022, ein Halter, 37.246 km. 210 kW aus Benzin- und Elektroantrieb, elektrische Reichweite laut Hersteller 77 km.
Typische Anlässe für so eine Bewertung:
- Verkauf des Fahrzeugs
- Übernahme aus dem Betriebs- ins Privatvermögen
- Rückgabe am Ende der Leasing- oder Finanzierungslaufzeit
- Nachweis eines belastbaren Werts gegenüber Dritten
Was dabei oft unterschätzt wird: Gerade bei gewerblichen Fahrzeugen macht die Ausstattung einen erheblichen Teil des Werts aus. Sportpaket, Luftfederung, Assistenz- und Komfortpakete – das wird Position für Position erfasst, nicht pauschal geschätzt. Dazu Reifen- und Allgemeinzustand.
Und ein Punkt, der in Online-Rechnern komplett fehlt: der Stichtag.
Ein Wert ohne Stichtag ist wertlos. Der Gebrauchtwagenmarkt bewegt sich zu schnell, gerade bei Hybriden und Elektrofahrzeugen. Deshalb steht in meinem Gutachten nicht nur eine Zahl, sondern auch, auf welche Marktlage sie sich bezieht.
Das Ergebnis hier: 35.800 € inkl. MwSt., Datenstand März 2026.
Ein dokumentierter Wert zum Stichtag ist etwas anderes als eine Online-Schätzung. Er hält auch dann, wenn jemand nachfragt.
Sie haben Fahrzeuge im Fuhrpark, für die ein belastbarer Wert her muss? Melden Sie sich. Ich bewerte unabhängig – im Großraum Hamburg und in ganz Norddeutschland.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.