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Wertminderung
Merkantile Wertminderung nach Frontschaden an einem Gran Coupé
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 11.635,13 €
- Laufleistung
- 32.156 km
- Erstzulassung
- 2024
- Reparaturdauer
- 4 Arbeitstage
Das Auto wird repariert wie neu. Und ist danach trotzdem 750 € weniger wert.
Diesen Satz muss ich Mandanten regelmäßig erklären. Deshalb heute ein Fall aus der Praxis.
Ein sportliches Gran Coupé, Erstzulassung 2024, 32.156 km auf dem Zähler, Erstbesitz, scheckheftgepflegt. Also praktisch ein junges Auto in bestem Zustand.
Dann ein Anstoß auf die Vorderfront, Schwerpunkt Mitte. Front, Motorhaube und Scheinwerferbereich betroffen. Hinter der Stoßfängerverkleidung: gerissene Halterungen und Verkleidungsteile – der Teil, den man von außen nicht sieht.
Die Kalkulation zu den Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstatt:
- Ersatzteile: 5.265,96 €
- Arbeitslohn: 2.510,25 €
- Lackierung: 2.001,21 €
- Reparaturkosten brutto: 11.635,13 €
- Reparaturdauer: 4 Arbeitstage
Nach der Reparatur ist das Fahrzeug technisch wieder einwandfrei. Punkt.
Aber wirtschaftlich eben nicht.
Denn ab jetzt ist es ein Unfallwagen. Und beim Verkauf muss dieser Unfall offengelegt werden. Ein Käufer zahlt für ein Fahrzeug mit Unfallhistorie schlicht weniger als für ein unfallfreies – auch wenn beide technisch identisch sind.
Genau diese Differenz ist die merkantile Wertminderung. In diesem Fall: 750 € netto.
Sie kommt zusätzlich zu den Reparaturkosten und steht dem Geschädigten zu.
Wichtig zu wissen: Eine Wertminderung gibt es nicht bei jedem Schaden. Sie hängt vor allem an Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenumfang und Fahrzeugwert. Bei einem 18 Jahre alten Kleinwagen mit 130.000 km entfällt sie in der Regel. Bei einem zwei Jahre alten Fahrzeug mit 32.000 km eben nicht.
Wer sie nicht geltend macht, verschenkt Geld – und zwar Geld, das im Gutachten schwarz auf weiß steht.
Unverschuldet einen Schaden an einem jungen Fahrzeug? Melden Sie sich. Ich begutachte unabhängig – im Großraum Hamburg und in ganz Norddeutschland.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.