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Unfall & SchadenBeweissicherung
Kleiner Heckschaden am SUV – und trotzdem 19 Seiten Gutachten
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 1.326,64 €
- Erstzulassung
- 2020
- Reparaturdauer
- 2 Arbeitstage
1.578 € Schaden. Und trotzdem 19 Seiten Gutachten.
Klingt nach Überdokumentation? Ist es nicht. Und hier ist der Grund.
Der Fall: Ein SUV, Baujahr 2020, wird unverschuldet am Heck beschädigt. Anstoß mit Schwerpunkt Mitte, Lackabtrag und Kratzspuren über die Heckpartie. Auf den ersten Blick nur ein Kratzer im Stoßfänger.
Die Kalkulation:
- Reparaturkosten netto: 1.326,64 €
- Mehrwertsteuer: 252,06 €
- Reparaturkosten brutto: 1.578,70 €
- Reparaturdauer: 2 Arbeitstage
Bei so einem Betrag hört man oft: "Da reicht doch ein Kostenvoranschlag."
Nur ist ein Kostenvoranschlag etwas anderes als ein Gutachten. Er beziffert, was die Reparatur kostet. Er dokumentiert nicht, in welchem Zustand das Fahrzeug vor und nach dem Unfall war.
Genau da liegt das Risiko. Denn die häufigste Diskussion bei kleinen Schäden lautet nicht "was kostet das", sondern: "War der Kratzer nicht vielleicht schon vorher da?"
Deshalb habe ich zusätzlich die komplette Karosserie mit dem Schichtdickenmessgerät aufgenommen. Alle Messwerte lagen zwischen 81 und 140 µm – also im Bereich einer unberührten Werkslackierung. Kein nachlackierter, kein gespachtelter Bereich.
Damit ist schwarz auf weiß dokumentiert: Was jetzt am Heck ist, kam durch diesen Unfall.
Dazu 10 Lichtbilder, Anstoßhöhe und Schadenverlauf mit Maßstab. Und die Feststellung, dass bei diesem Schadenumfang keine merkantile Wertminderung zu befürworten ist – auch das gehört sauber begründet ins Gutachten, statt einfach weggelassen zu werden.
Ein Gutachten ist keine Formalität. Es ist die Beweislage.
Auch ein kleiner Schaden gehört dokumentiert. Melden Sie sich – ich begutachte unabhängig, im Großraum Hamburg und in ganz Norddeutschland.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.