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WertminderungUnfall & Schaden
Hyundai i20 – drei Jahre alt und trotzdem keine Wertminderung
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 940,54 €
- Laufleistung
- 36.827 km
Drei Jahre alt. 36.827 Kilometer. Und trotzdem keine Wertminderung.
In dieser Serie habe ich mehrfach gezeigt, dass junge Fahrzeuge nach einem Unfall eine merkantile Wertminderung bekommen – bei einem drei Monate alten Firmenwagen genauso wie bei einem acht Wochen alten Flottenfahrzeug. Dieser Fall zeigt die andere Seite.
Ein Hyundai i20, Erstzulassung September 2020, 36.827 km, weiß. Privatkunde, kein Flottenfahrzeug. Im Dezember 2023 ein fremdverursachter Anstoß auf das Heck mit Schwerpunkt links. Besichtigt habe ich vier Tage später.
Der Schaden: Anstoßspuren auf der Stoßfängerabdeckung hinten links, bis an die Fuge zum Seitenteil. In der Kalkulation steht deshalb: Stoßfängerabdeckung instand setzen und lackieren – nicht ersetzen. Erneuert werden zwei Halter und ein Satz Klammern und Schrauben. Fehlerspeicher auslesen. Das war es.
Reparaturkosten: 940,54 € netto, 1.119,24 € brutto, zwei Arbeitstage.
Und bei der merkantilen Wertminderung steht: entfällt.
Warum? Die merkantile Wertminderung bildet ab, was ein Fahrzeug nach einer fachgerechten Reparatur am Gebrauchtwagenmarkt trotzdem noch an Wert einbüßt – weil ein Unfallschaden bei einem späteren Verkauf offenbarungspflichtig bleibt. Bemessen wird sie nach Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand, Schadenumfang und Art der Instandsetzung. Alle fünf zusammen, nicht ein Faktor allein.
Alter und Laufleistung sprächen hier durchaus für eine Wertminderung. Der Schadenumfang spricht dagegen – und zwar deutlich. Betroffen ist ausschließlich ein Kunststoff-Anbauteil, das instand gesetzt und lackiert wird. Kein Seitenteil, keine Heckklappe, kein tragendes Blech, nichts wird gerichtet oder ersetzt. Nach einer solchen Reparatur bleibt am Markt kein messbarer Preisnachteil.
Deshalb habe ich keine Wertminderung befürwortet – und das im Gutachten auch begründet.
Das ist der Punkt, auf den es mir ankommt: „Entfällt" ist keine vergessene Position und keine Nachlässigkeit. Es ist eine Feststellung, die man genauso begründen muss wie einen Betrag. Ein Gutachten, das eine Wertminderung ohne Begründung ausweist, ist genauso angreifbar wie eines, das sie ohne Begründung weglässt.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.