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Nutzfahrzeuge & FlotteBeweissicherung
Linienbus im ÖPNV – Preise, die keine Datenbank kennt
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 7.655,77 €
- Laufleistung
- 450.000 km
- Reparaturdauer
- 3 Arbeitstage
Manche Teile kennt keine Kalkulationsdatenbank.
Bei einem Pkw ist die Sache einfach: Ersatzteilnummer eingeben, tagesaktueller Herstellerpreis kommt aus der Datenbank. Bei einem Linienbus sieht das anders aus.
Begutachtet wurde ein Linienbus im ÖPNV-Einsatz – 42 Sitzplätze plus Rollstuhlplatz, seit acht Jahren im Dienst, fast 450.000 km gelaufen. Ein Unfallgegner traf die rechte Fahrzeugseite. Zwei große Seitenscheiben wurden zerstört, dazu kamen Radzierblende und Zierkappe. Reparaturkosten: 7.655,77 € brutto, Reparaturdauer 3 Arbeitstage.
Der Aufwand steckte hier weniger in der Schadenaufnahme als in der Preisermittlung. Für die Scheiben eines solchen Fahrzeugs liegen keine abrufbaren Datenbankpreise vor – die Preise mussten direkt beim Hersteller angefragt und schriftlich belegt werden. Gleiches gilt für Scheibenkleber, Primer, Aktivator und die Entsorgung der zerstörten Scheiben: alles einzeln erfasst, alles einzeln nachgewiesen. Im Gutachten ist jede manuell eingesetzte Position entsprechend gekennzeichnet, damit nachvollziehbar bleibt, welche Zahl woher stammt.
Eine merkantile Wertminderung war bei Alter, Laufleistung und Schadenumfang dieses Fahrzeugs nicht zu befürworten.
Auch bei Spezialfahrzeugen lässt sich ein Schaden belastbar beziffern – es steckt nur deutlich mehr Recherche dahinter, als man dem fertigen Gutachten ansieht.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.