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WertminderungNutzfahrzeuge & Flotte
Seat Ibiza, acht Wochen alt – Wertminderung ist keine Faustregel
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 3.732,32 €
- Reparaturdauer
- 2 Arbeitstage
Acht Wochen alt. Und schon 13.230 Kilometer auf der Uhr.
Bei der merkantilen Wertminderung greift eine Faustregel, die fast jeder kennt: je jünger das Fahrzeug, desto höher die Wertminderung. Dieser Fall zeigt, warum eine Faustregel eben keine Berechnung ist.
Ein Seat Ibiza aus einer gewerblichen Flotte, im Juli zugelassen. Beim Unfall Anfang September war er gerade acht Wochen alt – und hatte trotzdem schon 13.230 Kilometer gelaufen. Rund 7.000 Kilometer im Monat, für diese Fahrzeugklasse eine außergewöhnlich hohe Nutzung.
Der Schaden: ein Anstoß am Heck mit Schwerpunkt links. Sichtbar sind Anstoßspuren und ein Knick an der Heckecke. Kalkuliert wurden der Austausch von Stoßfängerabdeckung, Blende und LED-Schlussleuchte links sowie drei Halter für die Ultraschallsensoren; das Seitenteil hinten links wurde ausgebeult, die Rückwandklappe instandgesetzt. Reparaturkosten 3.732,32 € netto, 4.441,46 € brutto, Reparaturdauer 2 Arbeitstage.
Und dann die Position, um die es hier geht: merkantile Wertminderung 350 €.
Warum nicht mehr? Weil in die Bemessung nicht nur das Alter einfließt, sondern Alter, Laufleistung, Allgemeinzustand, Schadenumfang und Fahrzeugwert gemeinsam.
Das sehr geringe Alter spricht für eine deutliche Wertminderung – von einem acht Wochen alten Fahrzeug erwartet jeder Käufer, dass es unfallfrei ist.
Die Laufleistung zieht in die entgegengesetzte Richtung. Ein Fahrzeug mit 13.230 Kilometern ist am Gebrauchtwagenmarkt kein neuwertiger Wagen mehr, auch wenn das Zulassungsdatum das nahelegt. Der Preisabstand zu einem vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug fällt damit kleiner aus als bei einem Fahrzeug gleichen Alters mit 2.000 Kilometern.
Beides zusammen ergibt hier 350 €. Wer nur auf das Zulassungsdatum schaut, kommt zu einem anderen Ergebnis – und kann es nicht begründen.
Genau darum ist die Wertminderung eine Abwägung und keine Formel. Sie gehört in jedes Gutachten, das sie befürwortet, mit einer Begründung, die man nachvollziehen kann.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.