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TotalschadenNutzfahrzeuge & Flotte
Renault Kangoo – Totalschaden bei unbekanntem Verursacher
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 23.553,19 €
- Wiederbeschaffungswert
- 12.900,00 €
- Restwert
- 1.399,00 €
- Wiederbeschaffungsaufwand
- 11.501,00 €
- Laufleistung
- 100.486 km
Der Verursacher: unbekannt. Der Schaden: 28.028,30 €.
Es gibt Fälle, in denen die häufigste Frage nicht lautet „wer zahlt das?", sondern „lohnt sich ein Gutachten überhaupt noch, wenn niemand greifbar ist?".
Der Fall: ein Renault Kangoo Kastenwagen aus einer gewerblichen Flotte, gut zweieinhalb Jahre alt, 100.486 km, keine reparierten Vorschäden. Der Anstoß traf das Heck mit Schwerpunkt links – und zwar mit voller Wucht: Heckecke aufgerissen, das Rad verschoben, Teile lagen auf der Fahrbahn. Das Kombiinstrument meldete danach „SOS-Anruf: prüfen" – das Notrufsystem selbst hatte eine Störung erkannt.
Im Gutachten stehen Unfallgegner und Versicherungsnehmer ausdrücklich als „Unbekannt". Der Vorgang wurde polizeilich aufgenommen und trägt ein eigenes Aktenzeichen.
An der Begutachtung ändert das nichts. Aufgenommen, vermessen und kalkuliert wird genau so wie immer.
Die Zahlen: Reparaturkosten 23.553,19 € netto, 28.028,30 € brutto. Dem steht ein Wiederbeschaffungswert von 12.900,00 € gegenüber – die Reparatur läge bei 217 Prozent. Der Restwert beträgt 1.399,00 €. Damit bleibt ein Wiederbeschaffungsaufwand von 11.501,00 €, die Wiederbeschaffungsdauer liegt bei 14 Tagen. Ein einwandfreier wirtschaftlicher Totalschaden.
Warum das Gutachten gerade hier wichtig ist:
Es hält den Zustand und den Schadenumfang beweissicher fest – zu einem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug noch unverändert ist. Diese Dokumentation ist die Grundlage für jede spätere Verwendung: für die polizeiliche Akte, für eine Regulierung, falls der Verursacher doch noch ermittelt wird, und für die Abwicklung über die eigene Kaskoversicherung.
Und sie legt die Zahl fest, um die es wirklich geht. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist das nicht die Reparatursumme, sondern die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert – beides eigens ermittelt, der Wert über eine Marktrecherche, der Restwert über ein verbindliches Gebot.
Je später dokumentiert wird, desto schwerer ist all das zu führen. Deshalb gilt auch bei ungeklärter Haftung: erst dokumentieren, dann alles Weitere.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.