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Start › Aus meiner Arbeit › Fall 030

Nutzfahrzeuge & FlotteWertminderung

VW T5 Transporter – der Abzug „neu für alt“ nachvollziehbar gerechnet

Die Zahlen aus diesem Gutachten

Reparaturkosten
4.178,67 €
Laufleistung
179.421 km
Erstzulassung
2012

"Neu für Alt" klingt erstmal nach einem Nachteil für den Geschädigten. Ist es aber nicht – wenn es richtig gemacht wird.

🚐 VW T5 Transporter Kasten/Kombi, Erstzulassung 2012, 179.421 km 📋 Haftpflichtschaden, streifender Anstoß rechte Fahrzeugseite 🔧 In der Kalkulation: ein Abzug "Neu für Alt" auf zwei Ersatzteile

Was steckt dahinter? Beim hinteren Stoßfänger wurden zwei Teile zu 100 % durch Neuteile ersetzt. Damit der Geschädigte durch die Reparatur nicht bessergestellt wird als vor dem Unfall, wird der Werterhöhungsanteil von den Reparaturkosten abgezogen.

  • Reparaturkosten vor Abzug: 4.178,67 € brutto
  • Abzug "Neu für Alt": 559,68 € brutto
  • Reparaturkosten nach Abzug: 3.618,99 € brutto

Der Unterschied zu einem unberechtigten Abzug: Hier ist er nachvollziehbar in der Kalkulation ausgewiesen, auf konkrete Ersatzteile bezogen und rechnerisch korrekt – keine pauschale Kürzung "irgendwo im Gutachten".

Bilder aus der Begutachtung

Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.

VW T5 Transporter – der Abzug „neu für alt“ nachvollziehbar gerechnet – Dokumentation Seite 1 von 6
VW T5 Transporter – der Abzug „neu für alt“ nachvollziehbar gerechnet – Dokumentation Seite 2 von 6
VW T5 Transporter – der Abzug „neu für alt“ nachvollziehbar gerechnet – Dokumentation Seite 3 von 6
VW T5 Transporter – der Abzug „neu für alt“ nachvollziehbar gerechnet – Dokumentation Seite 4 von 6
VW T5 Transporter – der Abzug „neu für alt“ nachvollziehbar gerechnet – Dokumentation Seite 5 von 6
VW T5 Transporter – der Abzug „neu für alt“ nachvollziehbar gerechnet – Dokumentation Seite 6 von 6

Hinweis zur Anonymisierung

Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.

Ich begutachte unabhängig – in Hamburg und im Umland noch heute vor Ort.

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