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Nutzfahrzeuge & FlotteWertminderung
VW T5 Transporter – der Abzug „neu für alt“ nachvollziehbar gerechnet
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 4.178,67 €
- Laufleistung
- 179.421 km
- Erstzulassung
- 2012
"Neu für Alt" klingt erstmal nach einem Nachteil für den Geschädigten. Ist es aber nicht – wenn es richtig gemacht wird.
🚐 VW T5 Transporter Kasten/Kombi, Erstzulassung 2012, 179.421 km 📋 Haftpflichtschaden, streifender Anstoß rechte Fahrzeugseite 🔧 In der Kalkulation: ein Abzug "Neu für Alt" auf zwei Ersatzteile
Was steckt dahinter? Beim hinteren Stoßfänger wurden zwei Teile zu 100 % durch Neuteile ersetzt. Damit der Geschädigte durch die Reparatur nicht bessergestellt wird als vor dem Unfall, wird der Werterhöhungsanteil von den Reparaturkosten abgezogen.
- Reparaturkosten vor Abzug: 4.178,67 € brutto
- Abzug "Neu für Alt": 559,68 € brutto
- Reparaturkosten nach Abzug: 3.618,99 € brutto
Der Unterschied zu einem unberechtigten Abzug: Hier ist er nachvollziehbar in der Kalkulation ausgewiesen, auf konkrete Ersatzteile bezogen und rechnerisch korrekt – keine pauschale Kürzung "irgendwo im Gutachten".
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.