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Drei Jahre: Mehr Zeit als gedacht, aber nicht unbegrenzt

Nicht jeder Schaden zeigt sich sofort. Gut zu wissen, wie lange Sie Ihre Ansprüche noch geltend machen können.

Von Stefan Brockmann, Kfz-Sachverständiger · Stand: August 2026

Direkt nach dem Unfall steht die Regulierung im Vordergrund. Was dabei oft untergeht: Auch nach Monaten können noch Ansprüche entstehen – etwa wenn sich ein Schaden erst später zeigt oder gesundheitliche Folgen auftreten.

Die Regelverjährung

Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt allerdings nicht am Unfalltag, sondern zum Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben.

Ein Beispiel: Unfall im März 2026 → die Frist beginnt am 31. Dezember 2026 und endet am 31. Dezember 2029.

Was das praktisch bedeutet

  • Spätfolgen und nachträglich entdeckte Schäden können Sie auch später noch geltend machen
  • Verhandlungen mit der Versicherung hemmen die Verjährung – solange verhandelt wird, läuft die Frist nicht weiter
  • Nach Ablauf der Frist ist der Anspruch praktisch wertlos, auch wenn er berechtigt war

Warum Dokumentation so wichtig ist

Nach zwei Jahren weiß niemand mehr genau, wie das Fahrzeug vor der Reparatur aussah. Ein sauber dokumentiertes Gutachten mit Fotos bleibt dagegen auch nach Jahren eine belastbare Grundlage – für Nachforderungen ebenso wie für den späteren Verkauf.

Ein Fall liegt schon länger zurück?

Wenn bei Ihnen noch etwas offen ist, lohnt sich ein Blick auf die Unterlagen – solange die Frist läuft. Sprechen Sie uns an, wir schauen gemeinsam drauf.

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Fragen Sie nach – die Ersteinschätzung ist kostenlos. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise aus der Sachverständigenpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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