Die Haftung ist geklärt, das Gutachten liegt vor, die Forderung ist gestellt – und dann passiert wochenlang nichts. Viele Geschädigte warten in dieser Situation einfach ab. Dabei gibt es ein Mittel, das Druck aufbaut.
Verzug entsteht nicht automatisch
Damit die Versicherung in Verzug gerät, braucht es in der Regel eine Mahnung mit Fristsetzung. Erst wenn diese Frist verstreicht, beginnt der Verzug – und damit der Anspruch auf Verzugszinsen zusätzlich zur eigentlichen Forderung.
Wie hoch die Zinsen sind
Der gesetzliche Verzugszins liegt bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei größeren Schadensummen und mehreren Monaten Bearbeitungszeit kommen so durchaus dreistellige Beträge zusammen.
Was Sie tun können
- Forderung schriftlich stellen, mit klarer Zahlungsfrist (üblich sind 14 Tage)
- Gutachten und Rechnungen vollständig beifügen – unvollständige Unterlagen sind das häufigste Argument für Verzögerungen
- Nach Fristablauf Verzugszinsen ausdrücklich geltend machen
Der praktische Nutzen
Oft geht es weniger um die Zinsen selbst als um das Signal: Eine saubere Fristsetzung zeigt der Versicherung, dass hier jemand die Ansprüche kennt. Erfahrungsgemäß beschleunigt das die Bearbeitung spürbar.