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Anwaltskosten nach dem Unfall: Sie zahlen nichts

Viele Geschädigte verzichten aus Angst vor Kosten auf einen Anwalt – und lassen dabei Geld liegen, das ihnen zusteht.

Von Stefan Brockmann, Kfz-Sachverständiger · Stand: August 2026

„Ein Anwalt ist mir zu teuer“ – dieser Satz fällt häufig, und er beruht auf einem Missverständnis. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten der anwaltlichen Vertretung zum erstattungsfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt sie.

Was das für Sie bedeutet

  • Rechtsberatung ohne finanzielles Risiko
  • Professionelle Durchsetzung aller Ansprüche – auch derjenigen, an die Sie selbst nicht denken
  • Ein Gegenüber auf Augenhöhe, wenn die Versicherung kürzt oder verzögert

Warum sich das lohnt

Versicherungen regulieren nicht immer vollständig. Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen, Streichung der Wertminderung, Verweis auf günstigere Werkstätten oder auf ein überregionales Restwertangebot – das sind übliche Muster. Ein spezialisierter Verkehrsanwalt erkennt sie sofort.

Die Kombination macht den Unterschied

Am stärksten stehen Sie mit beidem: einem unabhängigen Gutachten, das Ihre Ansprüche belegt, und einem Anwalt, der sie durchsetzt. Das Gutachten liefert die Zahlen, der Anwalt die rechtliche Durchsetzung.

Wichtig zu wissen

Bei eigenem Verschulden oder bei Teilschuld sieht es anders aus – dann tragen Sie die Anwaltskosten anteilig oder ganz selbst. Auch das klären wir gern vorab mit Ihnen, bevor Sie Kosten auslösen.

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Fragen Sie nach – die Ersteinschätzung ist kostenlos. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise aus der Sachverständigenpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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