„Ein Anwalt ist mir zu teuer“ – dieser Satz fällt häufig, und er beruht auf einem Missverständnis. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten der anwaltlichen Vertretung zum erstattungsfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt sie.
Was das für Sie bedeutet
- Rechtsberatung ohne finanzielles Risiko
- Professionelle Durchsetzung aller Ansprüche – auch derjenigen, an die Sie selbst nicht denken
- Ein Gegenüber auf Augenhöhe, wenn die Versicherung kürzt oder verzögert
Warum sich das lohnt
Versicherungen regulieren nicht immer vollständig. Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen, Streichung der Wertminderung, Verweis auf günstigere Werkstätten oder auf ein überregionales Restwertangebot – das sind übliche Muster. Ein spezialisierter Verkehrsanwalt erkennt sie sofort.
Die Kombination macht den Unterschied
Am stärksten stehen Sie mit beidem: einem unabhängigen Gutachten, das Ihre Ansprüche belegt, und einem Anwalt, der sie durchsetzt. Das Gutachten liefert die Zahlen, der Anwalt die rechtliche Durchsetzung.
Wichtig zu wissen
Bei eigenem Verschulden oder bei Teilschuld sieht es anders aus – dann tragen Sie die Anwaltskosten anteilig oder ganz selbst. Auch das klären wir gern vorab mit Ihnen, bevor Sie Kosten auslösen.