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Totalschaden
Kleinwagen von 2007 – wirtschaftlicher Totalschaden erklärt
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Erstzulassung
- 2007
Die Reparatur kostet 7.322 €. Ausgezahlt werden 2.275 €.
Das klingt nach einer Frechheit. Ist aber korrekt. Und genau das muss man Betroffenen erst einmal erklären.
Der Fall: Ein Kleinwagen, Baujahr 2007, wird unverschuldet beschädigt. Ein streifender Anstoß über die linke Fahrzeugseite – Tür, Seitenwand und hinterer Radlauf. Die Haftung lag von Anfang an beim Unfallgegner.
Die Kalkulation ergibt 7.322,49 € Reparaturkosten brutto.
Das Problem: Das Fahrzeug war vor dem Unfall 2.500 € wert.
Damit liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Sobald die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert erreichen oder übersteigen, ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Der Geschädigte bekommt dann nicht die Reparaturkosten ersetzt, sondern das, was er braucht, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen:
Wiederbeschaffungswert 2.500 € − Restwert 225 € = 2.275 € Wiederbeschaffungsaufwand
Genau hier wird ein Gutachten entscheidend. Denn nun hängt alles an zwei Zahlen:
- Ist der Wiederbeschaffungswert realistisch angesetzt oder zu niedrig?
- Ist der Restwert sauber ermittelt oder künstlich hochgerechnet?
Beide Werte bestimmen direkt, was am Ende ausgezahlt wird. Ich habe den Restwert über eine Restwertbörse ermittelt und das Höchstgebot angesetzt – nachvollziehbar und dokumentiert.
Was mir bei diesem Fall wichtig war: Tempo. Der Unfall passierte am Vormittag, die Besichtigung fand noch am selben Tag statt, das fertige Gutachten lag zwei Tage später vor. Bei einem Totalschaden zählt jeder Tag, weil das Fahrzeug ersetzt werden muss.
Unverschuldet einen Schaden am Fahrzeug? Melden Sie sich. Ich begutachte unabhängig – im Großraum Hamburg und in ganz Norddeutschland.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.