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Totalschaden
Mitsubishi Colt – nicht fahrbereit, nicht verkehrssicher
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Wiederbeschaffungsaufwand
- 1.619,00 €
- Wiederbeschaffungswert
- 1.800,00 €
- Restwert
- 181,00 €
- Erstzulassung
- 07/2009
- Laufleistung
- 205.384 km
In jedem meiner Gutachten steht ein Satz, über den kaum jemand spricht. In diesem Fall lautet er: nicht mehr fahrbereit und nicht mehr verkehrssicher.
Diese zwei Zustände klingen gleich. Sie sind es nicht.
Fahrbereit heißt: Das Fahrzeug lässt sich technisch bewegen – Motor, Antrieb und Lenkung funktionieren. Verkehrssicher heißt: Es darf bewegt werden – ohne sich oder andere zu gefährden.
Ein Fahrzeug kann durchaus fahrbereit, aber nicht verkehrssicher sein. Ein zerstörter Scheinwerfer reicht dafür schon. Oder eine aufgerissene Blechkante, die bei jeder Lenkbewegung in den Reifen schneiden kann.
Der Fall: ein Mitsubishi Colt, Erstzulassung Juli 2009, 205.384 km. Privatkunde. Im Spätsommer 2026 ein fremdverursachter Anstoß über die gesamte linke Fahrzeugseite. Schweller, Radlauf und Seitenteil großflächig eingedrückt, die hintere Stoßfängerecke abgerissen – und das Blech am Radlauf aufgerissen, die Kante direkt an der Reifenflanke.
Hier trifft beides nicht mehr zu. Das Fahrzeug durfte nach dem Unfall nicht mehr bewegt werden. Es musste abgeschleppt und abgestellt werden.
Und genau da liegt die praktische Bedeutung dieses Satzes: Er bestimmt, ab wann der Geschädigte ohne Fahrzeug dasteht. Nicht ab dem Tag, an dem eine Werkstatt Zeit hat. Nicht ab dem Tag der Besichtigung. Sondern ab dem Unfall. Und er ist die sachverständige Grundlage dafür, dass Abschleppen und Abstellen überhaupt notwendig waren.
Die Zahlen zum Fall, kurz: Der Fahrzeugwert lag unmittelbar vor dem Schaden bei 1.800 €, der Restwert bei 181 €. Die Reparaturkosten habe ich auf rund 11.900 € brutto geschätzt – auf eine Detailkalkulation habe ich bewusst verzichtet, weil das Ergebnis damit feststand. Beurteilung: Totalschaden. Es bleibt ein Wiederbeschaffungsaufwand von 1.619 €, Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage.
Für den Halter ist das ein bitteres Ergebnis. Umso wichtiger ist, dass wenigstens der Rest sauber dokumentiert ist – und dazu gehört der Satz, mit dem dieser Fall anfängt.
Welche Positionen daraus im Einzelnen erstattet werden, ist eine Rechtsfrage und gehört in die Hand eines Anwalts. Meine Aufgabe ist der Zustand und seine Begründung.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.