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Mietwagen oder Nutzungsausfall: Ihr Auto ist weg – Ihr Anspruch bleibt

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie nicht auf eigene Kosten mobil bleiben. Sie haben die Wahl zwischen Mietwagen und Geldentschädigung.

Von Stefan Brockmann, Kfz-Sachverständiger · Stand: August 2026

Das Auto steht in der Werkstatt, und der Alltag läuft weiter: zur Arbeit, zum Einkaufen, die Kinder zum Sport. Viele Geschädigte organisieren sich in dieser Zeit irgendwie durch – und verschenken dabei Geld, das ihnen zusteht.

Sie haben zwei Möglichkeiten

Mietwagen: Sie mieten ein Fahrzeug der gleichen oder einer niedrigeren Klasse. Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Wichtig: Buchen Sie zu üblichen Marktpreisen – sogenannte Unfallersatztarife, die deutlich über dem Normalpreis liegen, werden häufig nur teilweise erstattet.

Nutzungsausfallentschädigung: Sie verzichten auf den Mietwagen und erhalten stattdessen Geld – für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Die Sätze richten sich nach der Fahrzeugklasse und liegen je nach Modell und Alter meist zwischen etwa 23 und 175 € pro Tag.

Wie lange wird gezahlt

Erstattet wird die Zeit, die für die Reparatur tatsächlich nötig ist – plus eine angemessene Frist für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs, wenn ein Totalschaden vorliegt. Genau hier zeigt sich, warum ein Gutachten wichtig ist: Es dokumentiert die erforderliche Reparaturdauer und die Fahrzeugklasse verbindlich.

Häufige Fehler

Wer ohne Gutachten und ohne Dokumentation improvisiert, hat später nichts in der Hand. Und wer sich vorschnell auf eine pauschale Abfindung der Versicherung einlässt, verzichtet oft unbewusst auf den Nutzungsausfall. Lassen Sie sich die Zahlen vorrechnen, bevor Sie zustimmen.

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Fragen Sie nach – die Ersteinschätzung ist kostenlos. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise aus der Sachverständigenpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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