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Nutzfahrzeuge & FlotteWertminderung
VW Polo im Fuhrpark – warum hier netto erstattet wird
Die Zahlen aus diesem Gutachten
- Reparaturkosten
- 2.857,74 €
- Merkantile Wertminderung
- 350,00 €
- Laufleistung
- 26.305 km
- Reparaturdauer
- 3 Arbeitstage
3.400,71 € stehen im Gutachten. Erstattet werden 2.857,74 €. Und das ist völlig richtig so.
Es gibt eine Differenz in Schadengutachten, die regelmäßig für Ärger sorgt – obwohl sie keiner ist.
Der Fall: ein VW Polo aus einem gewerblichen Fuhrpark. Im Dezember zugelassen, in gut acht Monaten schon 26.305 km gelaufen, Erstbesitz, scheckheftgepflegt, keine reparierten Vorschäden. Ein Unfallgegner traf die linke Fahrzeugseite mit Schwerpunkt hinten: Seitenteil hinten links eingedrückt, Stoßfängerecke beschädigt. Das Seitenteil wurde ausgebeult, der Stoßfänger instandgesetzt, beides lackiert – dazu vier Einparkhilfe-Sensoren aus- und eingebaut und das Steuergerät angelernt.
Reparaturkosten: 2.857,74 € netto, 542,97 € Mehrwertsteuer, 3.400,71 € brutto. Reparaturdauer 3 Arbeitstage. Merkantile Wertminderung 350,00 €.
Und jetzt der Punkt: Der Auftraggeber ist ein Unternehmen und damit vorsteuerabzugsberechtigt. Die Mehrwertsteuer ist für ihn kein Nachteil – er macht sie beim Finanzamt als Vorsteuer geltend. Ersetzt wird deshalb der Nettobetrag. Wer nur auf die fettgedruckte Bruttosumme schaut, hält die Differenz von 542,97 € für eine Kürzung durch den Versicherer. Sie ist keine.
Bei einer Privatperson gilt das Gegenteil: Dort wird die Mehrwertsteuer ersetzt – allerdings erst, wenn sie durch eine tatsächlich durchgeführte Reparatur auch wirklich anfällt.
Genau deshalb weist ein sauberes Gutachten netto und brutto getrennt aus, statt nur eine Summe zu nennen. Und die Wertminderung steht ohnehin daneben: Sie ist ein Nettobetrag und steuerneutral – sie wird also zusätzlich fällig, unabhängig davon, wer den Schaden geltend macht.
Ein Gutachten, das diese Trennung von vornherein sauber macht, erspart die Diskussion darüber.
Bilder aus der Begutachtung
Zum Vergrößern anklicken. Kennzeichen und personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.






Hinweis zur Anonymisierung
Dieser Fall stammt aus einem abgeschlossenen Gutachten und wurde vollständig anonymisiert. Nicht veröffentlicht werden Namen und Anschriften der Beteiligten, amtliche Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern, Versicherungs-, Schaden- und Gutachtennummern sowie das genaue Schaden- und Besichtigungsdatum. Gezeigt werden nur Angaben, die keinen Rückschluss auf die Beteiligten zulassen: Fahrzeugtyp, Schadenbild und die Zahlen der Kalkulation.