Nach einem unverschuldeten Unfall ist die Rechtslage oft eindeutig. Trotzdem vergehen manchmal Wochen, bis die gegnerische Versicherung zahlt. In der Zwischenzeit steht die Werkstatt bereit – und erwartet Geld.
Der Anspruch
Bei eindeutiger Haftung können Sie von der gegnerischen Versicherung einen Vorschuss verlangen, bevor die Reparatur abgeschlossen oder bezahlt ist. Das gilt besonders dann, wenn die Vorfinanzierung für Sie eine spürbare Belastung wäre oder es um größere Summen geht.
Warum das selten von selbst passiert
Ein Vorschuss ist kein Entgegenkommen, sondern ein eigenständiger Anspruch – aber er muss aktiv geltend gemacht werden. Von sich aus bietet ihn kaum eine Versicherung an.
Was Sie brauchen
- Ein Gutachten, das die Schadenhöhe belegt
- Eine klare Haftungslage
- Eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung
Mit diesen drei Dingen ist die Forderung gut begründet. Ein Verkehrsanwalt formuliert sie routiniert – und seine Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall ohnehin die Gegenseite.
Und wenn nichts passiert?
Zahlt die Versicherung trotz Fristsetzung nicht, gerät sie in Verzug – und schuldet zusätzlich Verzugszinsen. Auch das ist ein Punkt, den viele Geschädigte gar nicht auf dem Schirm haben.