Ein Kratzer am Stoßfänger, eine Delle in der Tür – das sieht nach wenig aus. Die Versicherung schlägt vor, einfach einen Kostenvoranschlag der Werkstatt einzureichen. Klingt unkompliziert. Ist es aber nicht immer.
Wo die Grenze liegt
Von einem Bagatellschaden spricht man in der Rechtsprechung bei Reparaturkosten im unteren Bereich – die Gerichte ziehen die Grenze unterschiedlich, meist zwischen etwa 750 und 1.000 €. Liegt der Schaden eindeutig darunter, kann die Versicherung Sie auf einen Kostenvoranschlag verweisen und muss kein Gutachten bezahlen.
Das Problem: Man sieht es dem Schaden nicht an
Moderne Fahrzeuge verstecken viel hinter der Verkleidung. Hinter einem scheinbar harmlosen Kratzer stecken oft beschädigte Sensoren, verzogene Halterungen oder Schäden am Träger. Ein Kostenvoranschlag erfasst nur, was von außen sichtbar ist – und dokumentiert weder Wertminderung noch Nutzungsausfall.
Was der Kostenvoranschlag nicht leistet
- Keine Beweissicherung für einen späteren Streitfall
- Keine Feststellung der Wertminderung
- Keine Dokumentation der Reparaturdauer für Nutzungsausfall
- Keine Aussage zu verdeckten Schäden
Unsere Empfehlung
Schicken Sie uns Fotos, bevor Sie entscheiden. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich in Ihrem Fall ein Gutachten lohnt – oder ob der Kostenvoranschlag ausreicht. Diese Ersteinschätzung kostet Sie nichts.