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Leasingrückgabe: Wer bewertet, bestimmt

Nachforderungen bei der Rückgabe sind der häufigste Streitpunkt im Leasinggeschäft. Mit einem eigenen Protokoll drehen Sie das Kräfteverhältnis um.

Von Stefan Brockmann, Kfz-Sachverständiger · Stand: August 2026

Der Leasingvertrag läuft aus, Sie geben das Fahrzeug zurück – und ein paar Wochen später kommt die Rechnung: Steinschläge, Kratzer an der Felge, „übermäßige Abnutzung“ der Sitze. Zusammen schnell ein vierstelliger Betrag.

Warum das passiert

Bei der Rückgabe bewertet in der Regel der Händler oder ein vom Leasinggeber beauftragter Prüfer. Dessen Auftraggeber ist nicht Sie. Die Grenze zwischen normaler Gebrauchsspur und ersatzpflichtigem Schaden ist Auslegungssache – und wird tendenziell zu Ihren Ungunsten gezogen.

Was ein eigenes Protokoll leistet

Ein unabhängiges Zustandsprotokoll dokumentiert vor der Übergabe neutral und mit Fotos, in welchem Zustand das Fahrzeug tatsächlich ist. Damit haben Sie:

  • eine belastbare Grundlage gegen spätere Behauptungen
  • eine fachliche Einordnung, was normale Abnutzung ist und was nicht
  • die Möglichkeit, kleinere Schäden vorher günstiger selbst beheben zu lassen

Der beste Zeitpunkt

Etwa zwei bis vier Wochen vor der Rückgabe. Dann bleibt noch Zeit, sinnvolle Reparaturen zu beauftragen – oft deutlich günstiger, als der Leasinggeber sie später berechnet.

Lohnt sich das?

In den meisten Fällen ja. Die Kosten für das Protokoll liegen deutlich unter dem, was typische Nachforderungen ausmachen. Und selbst wenn alles glattgeht, haben Sie die Sicherheit, dass niemand nachträglich etwas behaupten kann.

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Fragen Sie nach – die Ersteinschätzung ist kostenlos. Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise aus der Sachverständigenpraxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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